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Private Ladestation


Der Bund fördert private Ladestationen

Nach der Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge möchte die Bundesregierung nun auch eine Förderung für private Ladestationen verfolgen. Halter von Elektrofahrzeugen bekommen zukünftig einen Zuschuss vom Staat, wenn sie an ihrem Wohngebäude einen privaten Ladeanschluss einbauen.

Damit kommen wir dem Ziel – Laden für alle, immer und überall – einen entscheidenden Schritt näher. Im folgenden FAQ finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

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Welche privaten Ladestationen werden vom Bund gefördert?

Gefördert werden der Kauf und Einbau einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive elektrischem Anschluss. Die Höhe der Förderung beträgt 900€. Beantragt werden kann die Förderung ab 24. November bei der staatlichen Förderbank KfW.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Der Strom für die Ladestation muss zu 100% aus erneuerbaren Energien kommen. Der Einbau muss teurer als 900€ sein. Liegen die Kosten unter der Fördersumme, besteht kein Anspruch auf die staatliche Förderung. Laut ADAC liegen die Kosten für eine Wallbox ohne Installation bereits zwischen 500€ und 2.000€.

Welche weiteren Rahmenbedingungen müssen zusätzlich beachtet werden?

  • Die Förderung gilt nicht rückwirkend für bereits getätigte Käufe
  • Die Förderung ist nicht an einen Fahrzeugkauf, -leasing oder -besitz gekoppelt
  • Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen und nachgewiesen werden
  • Spätestens nach 9 Monaten ab Antragsbestätigung der KfW ist die Durchführung des Vorhabens nachzuweisen

Welche Ziele werden mit dieser Förderung verfolgt?

Eine weitere Unterstützung vom Staat soll den Absatz von Elektrofahrzeugen fördern und vorantreiben. Wohnungseigentümer und auch Mieter haben so künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf ihrem privaten Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren. Die Förderung erleichtert es Wohnungseigentümern und Mietern, bauliche Veränderungen vorzunehmen.